
Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen
1. Ziel
In dem zweijährigen Bildungsgang der "Fach-oberschule für Sozial- und Gesundheitswesen" werden berufliche Kenntnisse in Verbindung mit der Fachhochschulreife vermittelt.
Er bereitet somit nicht nur auf das Studium an einer Fachhochschule vor, sondern vermittelt neben einer theoretischen Bildung auch eine praktische Ausbildung.
2. Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in diesen Bildungsgang ist die Fachoberschulreife und zusätzlich der Nachweis einer Praktikantenstelle im Bereich der jeweiligen Fachrichtung.
Der Unterricht in Klasse 12 kann nur aufgenommen werden, wenn neben dem erfolgreichen Abschluss der Klasse 11 (Versetzungsvermerk) zu Beginn ein Nachweis über die erfolgreiche Ableistung des Praktikantenjahres vorgelegt wird.
Die Feststellung über die erfolgreiche Ableistung des Praktikanten-jahres trifft grundsätzlich der Betrieb oder die Ausbildungsstelle.
3. Art und Dauer
Im zweijährigen Bildungsgang der Fachoberschule umfasst die Ausbildung im ersten Jahr (Klasse 11) Unterricht in Teilzeitform (12 Wochenstunden an zwei Tagen in der Woche) und ein fachbezogenes Praktikum.
Die Ausbildung im zweiten Jahr (Klasse 12) erfolgt in Vollzeitform.
Der Bildungsgang schließt mit der Fachhochschulreifeprüfung ab.
In der Klasse 12 wird berufsübergreifender und berufsbezogener Unterricht in Vollzeitform erteilt. Die Unterrichtsschwerpunkte liegen im sprachlichen, mathematisch/naturwissenschaftlichen, politischen und beruflichen, d .h. fachbezogenen Bildungsbereich.
Der Unterricht in Klasse 12 hat insbesondere die Aufgabe, auf das wissenschaftliche Studium an einer Fachhoch-schule vorzubereiten.
4. Praktikum
Die Klasse 11 der Fachoberschule umfasst Unterricht und praktische Ausbildung. Die Lernenden dieser Klasse bemühen sich selbst um eine Praktikantenstelle und schließen mit dieser einen Ausbildungsvertrag über 12 Monate ab. Während des Schulunterrichtes wird wöchentlich an zwei Tagen Unterricht erteilt.
An vier Wochentagen erfolgt die praktische Ausbildung in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, soweit diese Stellen zur Mitarbeit von Praktikantinnen und Praktikanten geeignet sind und wenn die Anleitung durch eine Fachkraft sichergestellt ist.
Orientierungshilfe für die Suche nach einem Praktikumsplatz
geeignete Einrichtungen | ungeeignete Einrichtungen |
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5. Abschluss und Berechtigungen
Der Bildungsgang schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung (Fachhochschulreifeprüfung) ab, indem am Ende der Klasse 12 eine schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und in einem Fach des berufs-bezogenen Lernbereiches abgelegt wird.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Schüler/innen die allgemeine Fachhochschulreife. Diese berechtigt zum Studium an Fachhochschulen.
Bei Aufnahme eines Berufsausbildungsverhältnisses kann das in Klasse 11 der Fachoberschule erfolgreich abgeschlossene Praktikum nach den Richtlinien der zuständigen Stelle angerechnet werden.
6. Stundentafel
Wochenstunden | 12 | 34 |
Jahrgangsstufe | 11 | 12 |
Berufsbezogener Lernbereich | ||
Erziehungswissenschaften | 2 | 4 |
weitere Fächer** | ||
erstes Fach | 2 | 2 |
zweites Fach | - | 2 |
Mathematik* | 2 | 5 |
Naturwissenschaften | - | 2 |
Informatik | - | 2 |
Wirtschaftslehre | - | 2 |
Englisch* | 2 | 3 |
Berufsübergreifender Lernbereich | ||
Deutsch / Kommunikation | 2 | 4 |
Religionslehre | 1 | 2 |
Sport / Gesundheitsförderung | - | 2 |
Politik / Gesellschaftslehre | 1 | 2 |
Differenzierungsbereich | ||
Wahlfach | - | 2 |
(Änderungen vorbehalten)
* Fächer der Fachhochschulreifeprüfung
** Fächer werden in der Bildungsgangkonferenz festgelegt
7. Erforderliche Unterlagen
- Anmeldeformular (Ausdruck der Online-Anmeldung)
- Lebenslauf
- das letzte Zeugnis in Fotokopie
- Nachweis einer Praktikumsstelle
8. Anmeldung
Die Anmeldung am Märkischen Berufskolleg erfolgt über die Plattform
schüler-online.
Alle Informationen zur Anmeldung und die Anmeldezeiträume finden
Sie für jedes Schuljahr unter „Anmeldung“.
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